Immaterielle Verm gensgegenst nde wurden schon immer als ein sehr schwieriger und nicht konkret greifbarer Posten der Bilanzierung angesehen. Da nach dem BilMoG nun origin re immaterielle Verm gensgegenst nde des Anlageverm gens zu aktivieren sind, ist es von u erst wichtiger Bedeutung, den Begriff des Verm gensgegenstands zu definieren und ihm bestimmte Kriterien bzgl. des Ansatzes und der Bewertung zuzuweisen. Nur mit diesen Kriterien ist es weiterhin berhaupt m glich, die Bilanzierung eines solchen Verm gensgegenstandes vorzunehmen und ihn auch angemessen zu bewerten.
Jeannine Käßler Libri
