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Günther Löschnigg

    1 gennaio 1954
    IT-KV
    Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer-innen in Telekom-Unternehmen
    Arbeitnehmerbeteiligung in Unternehmensorganen im internationalen Vergleich
    Staatliche Eingriffe in das System der Mindestentgelte im internationalen Vergleich
    Lifelong learning durch berufliche Weiterbildung
    Die Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen im internationalen Vergleich
    • Ein häufiges Argument für die Wahl eines Betriebsstandortes ist ein flexibles Arbeitsrecht, genauer: die Möglichkeit zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen aus wirtschaftlichen Gründen. In diesem Sammelband behandeln Expertinnen und Experten aus 13 Ländern (Slowenien, Kroatien, Ungarn, der Türkei, der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik, aus Deutschland, Griechenland, Frankreich, Italien, Österreich und den USA) dieses Thema, ebenso wird es aus europarechtlicher Sicht beleuchtet. Verglichen werden Kündigungsfristen und Kündigungstermine, Beschränkungen wirtschaftlich bedingter Kündigungen, Massenkündigungen, Verpflichtungen nach wirtschaftlich bedingten Kündigungen, Bedeutung von Kollektivverträgen/Tarifverträgen und nationale Besonderheiten. - Besonders deutlich werden die Unterschiede, wenn die Expertinnen und Experten am Ende ihres Beitrags jeweils ein und dasselbe Fallbeispiel behandeln: ein typischer konkreter Sachverhalt aus der Praxis, aus der Sicht des jeweiligen nationalen Rechts beurteilt.

      Die Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen im internationalen Vergleich
    • Berufliche Aus- und Weiterbildung ist Bildung. Sie darf nicht mehr als Bildungsweg zweiter Klasse angesehen werden. Die Berufsausbildung schafft Kompetenzen sowohl für eine lebenslange Beschäftigungsfähigkeit als auch für ein erfülltes Leben. Das Buch gibt Länderberichte und Problemaufrisse des achten internationalen arbeitsrechtlichen Dialogs in Bozen wieder.

      Lifelong learning durch berufliche Weiterbildung
    • Schon Art 4 der Sozialcharta des Europarates anerkennt ein Recht auf ein gerechtes Arbeitsentgelt. Die Garantie von „fairen Entgelten“ sollte auch in keinem Katalog sozialer Grundrechte fehlen. Wie jedoch gerechte Arbeitseinkommen erreicht werden, bleibt den einzelnen Staaten und ihren historisch gewachsenen sozialpolitischen Systemen überlassen. In erster Linie sind damit kollektive Verhandlungen und Gesamtarbeitsverträge angesprochen. Wenn aber Lohnverhandlungen auf kollektiver Ebene keinen Erfolg zeitigen, sind regelmäßig Ersatzkonstruktionen oder direkte Eingriffe des Staates erforderlich. Die unterschiedlichen Facetten staatlicher Einflussnahme auf die Lohnfindung und auf die Festsetzung von Mindestentgelten kommen in den vorliegenden Länderberichten sehr deutlich zum Ausdruck.

      Staatliche Eingriffe in das System der Mindestentgelte im internationalen Vergleich
    • Die „Internationalen Arbeitsrechtlichen Dialoge“ haben sich mittlerweile als fester Bestandteil der Rechtsvergleichung im Arbeits- und Sozialrecht etabliert. Die Beiträge zur vierten Veranstaltung dieser internationalen Tagungsreihe finden sich im vorliegenden Buch. Thema der Tagung war die Beteiligung der ArbeitnehmerInnen in Unternehmensorganen in ihren unterschiedlichen Facetten. Entsprechend der jeweiligen Rechtstradition und den unterschiedlichen sozialpolitischen Grundeinstellungen und Aktionsmustern der Sozialpartner ergeben sich völlig unterschiedliche nationale Beteiligungsmodelle. Vor allem die Rollenverteilung zwischen innerbetrieblicher und überbetrieblicher ArbeitnehmerInnenvertretung und das Selbstverständnis der nationalen Gewerkschaften prägen die Form der Beteiligung in Unternehmensorganen.

      Arbeitnehmerbeteiligung in Unternehmensorganen im internationalen Vergleich
    • Mit dem Abschluss eines Kollektivvertrags für die Bereiche EDV und Internet wurde eine Lücke geschlossen. Bisher gab es keinen gültigen Kollektivvertrag für diese immer größer werdende Berufsgruppe. Schwerpunkt des KV ist ein optionales Gleitzeitmodell, das Gewerkschaft der Privatangestellten mit der Wirtschaftkammer ausgehandelt hat. Der KV beinhaltet ferner ein neues Gehaltfindungsmodell, das Tätigkeitsanforderung, Verwendungsstufe und Mindestgrundgehalt umfasst. Telearbeitsmodelle, Reisekosten und Reiseaufwandsentschädigung sind im IT-KV ebenfalls geregelt.

      IT-KV
    • Der SWÖ-KV ist zum Leitkollektivvertrag für den Gesundheits- und Sozialbereich avanciert. Er gilt nicht nur für Mitglieder der Sozialwirtschaft, sondern auch für fast alle Anbieter sozialer und gesundheitlicher Dienste präventiver, betreuender und rehabilitativer Art auf Grund der Satzung. Dieses Ergänzungsheft stellt die Änderungen des SWÖ-KV 2023 im Vergleich zur letztjährigen Fassung dar. Es werden die bevorstehenden Änderungen ab 1. Jänner 2023 dargelegt.

      SWÖ-KV 2023
    • Der SWÖ-KV ist mittlerweile zum Leitkollektivvertrag für den Gesundheits- und Sozialbereich avaniert. Er gilt nicht nur für Mitglieder der Sozialwirtschaft, sondern für fast alle Anbieter sozialer und gesundheitlicher Dienste präventiver, betreuender und rehabilitierender Art auf Grund der Satzung. Die 13. Auflage 2019 enthält den Kollektivvertrag und die Satzung in der aktuellen Fassung. Gerade die Satzungserklärungen sind ein wesentlicher Schritt, um die Arbeitsbedingungen in den sozialen Unternehmungen einheitlich zu gestalten. Mit der Satzung des Kollektivvertrages werden rund 70.000 Beschäftigte erfasst. Inkl. E-Book!

      SWÖ-KV 2019
    • Der Kollektivvertrag für die Angestellten im Handel erfasst über 600.000 ArbeitnehmerInnen in ca. 75.000 Betrieben. Er hat eine zentrale Ordnungsfunktion im Handel in ganz Österreich und stellt einen verantwortungsvollen sozialpolitischen Kompromiss für diesen wichtigen Sektor der österreichischen Wirtschaft dar. Der Praxiskommentar enthält die umfangreiche Rechtsprechung und verweist gezielt auf weiterführende Literatur zu den verschiedenen Einzelproblemen. Inkl. E-Book!

      Handelsangestellten-KV 2019