Eigenbetriebe sind rechtlich selbständige Anstalten des öffentlichen Rechts, die als Prototyp der organisatorisch und wirtschaftlich verselbständigten Anstalt gelten. Sie verfügen über eigene Wirtschaftsführung und die unwiderruflich übertragene Kompetenz zur selbständigen Durchführung der laufenden Betriebsführung, einschließlich der Vertretung nach außen. Eigenbetriebe sind verpflichtet, eine doppelte Buch- und kaufmännische Wirtschaftsführung zu führen. Sie bieten praktische Vorteile, wie die Festlegung eines Anschluss- und Benutzungszwangs zugunsten der Anstalt und die Möglichkeit eines öffentlich-rechtlichen Tätigwerdens, einschließlich der Erhebung von Kommunalabgaben. Der Kommentar zur Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung erläutert das Recht der Eigenbetriebe und der Anstalten des öffentlichen Rechts anschaulich und praxisnah. Die Kommentierung richtet sich an die Bedürfnisse der Praxis und erleichtert ehrenamtlichen Organmitgliedern die Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Der Titel ist geeignet für Stadt-, Gemeinde- und Kreisverwaltungen, Zweckverbände, Eigengesellschaften, Eigenbetriebe, Rechnungsprüfungsämter, die örtliche Prüfung beim Landesrechnungshof, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Kommunalaufsichtsbehörden und kommunale Spitzenverbände. Die Autoren sind erfahrene Berater von Kommunen und kommunalen Einrichtungen und ausgewiesene Kenner der Materie.
Markus Grötecke Ordine dei libri

- 2021