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Christine Armbruster

    Zur prinzipientheoretischen Begründung des positiven Rechts im Ausgang von Hans Kelsen und Immanuel Kant
    • Das positive Recht dient der Regulierung des Verhaltens der Staatsbürger. Es bedingt damit eine einseitige Einschränkung der persönlichen Freiheit jedes Einzelnen. Die Rechtslehren Hans Kelsens und Immanuel Kants weisen den Weg zur prinzipientheoretischen Begründung des positiven Rechts, das sich mithin als Erkenntnisprodukt jedes Bürgers erweist. Die jüngste Vergangenheit führte vor Augen, in welchem Ausmaß Gesetze, Verordnungen und Erlässe die persönliche Freiheit jedes Bürgers eines Staates einschränken können. Der vorliegende Band geht der Frage nach, ob das positive, gesetzte Recht unhinterfragt zu akzeptieren, oder ob eine Begründung des positiven Rechts zu fordern ist. Die Reine Rechtslehre des Mitgestalters der österreichischen Bundesverfassung Hans Kelsen und die Rechtslehre des Verfassers des Kategorischen Imperativs Immanuel Kant geben Antwort: Das positive, gesetzte Recht ist gemäß einem prinzipientheoretischen Ansatz zu begründen und kann sich mithin als Erkenntnisprodukt jedes einzelnen Bürgers präsentieren. Die Ergebnisse der Untersuchung eröffnen einen neuen Blick auf das positive Recht. Inhaltsverzeichnis Inhalt - Vorwort - Zur Zitierweise - Einleitung - Teil 1 - 1 Vom endlichen Vernunftwesen, der Moral und dem positiven Recht - 2 Hans Kelsens diskursprägendste[s] Werk die Reine Rechtslehre (Jestaedt 2017, X) - 3 Vom Rechtsphilosophen Immanuel Kant - Teil 2 - 4 Hans Kelsens Grundnormtheorie und Immanuel Kants Weg zur positiven Rechtsordnung mit Blick auf die Letztbegründung des positiven Rechts - 5 Zur prinzipientheoretischen Begründung des positiven Rechts im Anschluss an die Rechtslehre Hans Kelsens und die Philosophie Immanuel Kants - 6 SchlussbemerkungVerzeichnis der Abbildungen - Literaturverzeichnis

      Zur prinzipientheoretischen Begründung des positiven Rechts im Ausgang von Hans Kelsen und Immanuel Kant