Offenbare Unrichtigkeiten im Unternehmensrecht.
Das Ringen um die Gesellschafterliste zwischen Registerpraxis und aktueller Rechtsprechung im Lichte allgemeiner Beseitigungsgrundsätze.
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Im Kapitalgesellschaftsrecht herrscht hinsichtlich des korrekten Umgangs mit und der nachträglichen Beseitigung von offenbaren Unrichtigkeiten Rechtsunsicherheit. Dies gilt insbesondere für das Hauptversammlungsprotokoll, das Aktienregister und nicht zuletzt die GmbH-Gesellschafterliste. Ausreichende gesetzliche Regelungen fehlen bislang. Dabei wohnt dem deutschen »Beseitigungsrecht« durchaus ein System inne, welches anhand von bestimmten Grundsätzen für die Praxis fruchtbar gemacht werden kann. Welche Voraussetzungen und Rechtsfolgen die nachträgliche Beseitigung offenbarer Unrichtigkeiten im Kapitalgesellschaftsrecht hat, ist derzeit lebhaft umstritten. Dabei offenbart die kritische Analyse des deutschen »Beseitigungsrechts« durchaus ein System aus fünf statischen und variablen Kriterien, welches mangels gesetzlicher Regelungen oder gefestigter Rechtsprechung eine taugliche Leitlinie für die Rechtspraxis darstellen kann. Im Fokus des angestellten Binnenrechtsvergleichs standen diesbezüglich das Hauptversammlungsprotokoll, das Aktienregister und nicht zuletzt die GmbH-Gesellschafterliste. Denn in der jüngeren Vergangenheit warf insbesondere Letztere aufgrund ihrer engen Verknüpfung mit dem neuen Transparenzregister wiederholt Fragen über die Zuständigkeit für eine originäre oder eine fehlerbeseitigende Listeneinreichung sowie deren genauen Rechtsfolgen auf. Im Ergebnis zeigt sich schließlich: Ein homogener Umgang mit offenbaren Unrichtigkeiten ist möglich und notwendig. Inhaltsverzeichnis 1. Prolog Problemstellung, Gegenstand und Ziele der Untersuchung Gang der Untersuchung Wert des Vergleichs für die Untersuchung 2. Offenbare Unrichtigkeiten als Herausforderungen für das geltende Recht im Allgemeinen Einführung Prozessrecht als Ausgangspunkt der Untersuchung Weitere Beseitigungsvorschriften als Ergänzungen des prozessualen Ausgangspunkts Beurkundungsrecht als Vertiefung der Untersuchung Fazit: Einheitlicher Umgang mit offenbaren Unrichtigkeiten in der deutschen Rechtsordnung 3. Offenbare Unrichtigkeiten im Kapitalgesellschaftsrecht im Besonderen Fehler und Beseitigungsmöglichkeiten beim Hauptversammlungsprotokoll Fehler und Beseitigungsmöglichkeiten beim Aktienregister Fehler und Beseitigungsmöglichkeiten bei der GmbH-Gesellschafterliste Fazit: Im Recht der Verbände sind Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Umgang mit offenbaren Unrichtigkeiten feststellbar 4. Homogener Umgang mit offenbaren Unrichtigkeiten in der Rechtsordnung Systembildung im Kapitalgesellschaftsrecht durch teilweise Übertragung prozessualer Grundsätze Kriterien bei der Beseitigung von und dem Umgang mit offenbaren Unrichtigkeiten Fazit: Einheitliche Behandlung ist möglich und notwendig 5. Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse Literatur- und Stichwortverzeichnis
