Più di un milione di libri, a un clic di distanza!
Bookbot

Michael Voss

    Regelheft Baseball
    Gesamtschuldnerische Organhaftung
    Jugend ohne Rechte
    Automatisiere Einzelentscheidung nach § 6a BDSG
    Umweltinformatik alsTeildisziplin der angewandten Informatik
    The War On Sleep: How it started. How we lost. How you can recover.
    • Drawing from 15 years of personal research and over 2000 nights of sleep data, the author shares a transformative journey from poor sleep quality to achieving exceptional rest. This guide offers practical insights and strategies to evaluate and enhance your own sleep, enabling readers to implement effective changes right away. With proven methods, it promises to help anyone improve their sleep quality significantly, making it accessible to all seeking better rest.

      The War On Sleep: How it started. How we lost. How you can recover.
    • Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Informatik - Wirtschaftsinformatik, Note: sehr gut, Fachhochschule Brandenburg, Veranstaltung: Gesellschaft & Kultur, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit mehr als zwei Jahrzehnten sind in Deutschland Fachpublikationen zu umweltbezogenen Informatik-Anwendungen in beachtlichem Umfang herausgegeben worden. Aus diesen stätig wachsenden Forschungsaktivitäten ist längst eine neue Teildisziplin der angewandten Informatik hervorgegangen die Umweltinformatik. Im Folgenden soll geklärt werden, was man unter der Umweltinformatik versteht, wie sie sich entwickelte und mit welchen Aufgaben sie sich beschäftigt.

      Umweltinformatik alsTeildisziplin der angewandten Informatik
    • Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Informatik - Wirtschaftsinformatik, Note: gut, Fachhochschule Brandenburg, Veranstaltung: Datenschutz, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 23.05.2001 trat das novellierte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft. Zweck dieser Novellierung war überwiegend die Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG vom 24.10.1995 durch den Bundesgesetzgeber. Im Zuge dieser Novellierung wurde dem BDSG auch der § 6a - automatisierte Einzelentscheidung hinzugefügt, nach dem belastende Entscheidungen, die aufgrund von Persönlichkeitsprofilen ohne zusätzliche Überprüfung durch einen Menschen erfolgen, grundsätzlich zunächst verboten sind 1.

      Automatisiere Einzelentscheidung nach § 6a BDSG