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Rainer Hausmann

    15 settembre 1944
    J. von Staudingers
    Internationales und Europäisches Familienrecht
    • Internationales und Europäisches Familienrecht

      EU-Verordnungen (Brüssel IIb-VO, EuGüVO, EuPartVO, EuSchutzMVO, EuUntVO, Rom III-VO) und Staatsverträge (ErwSÜ, EuSorgeRÜ, HAdoptÜ, HKÜ, HKUntÜ, HKUntVÜ, HUntÜ, HUntVÜ, HUP, HUÜ 2007, KSÜ, LugÜ 2007, MSA, UNUntGÜ) mit AdÜbAG, AdVermiG, AdWirkG, AUG, EGBGB, ErwSÜAG, EuGewSchVG, FamFG, IntFamRVG, IntG

      Die Herausforderungen im internationalen Familienrecht werden in diesem Kommentar umfassend behandelt, insbesondere wenn ein Familienmitglied keine deutsche Staatsangehörigkeit hat. Er bietet eine klare Verbindung zwischen verschiedenen rechtlichen Quellen wie multilateralen Abkommen, EU-Recht und nationalen Gesetzen. Die anwenderfreundliche Sprache und die innovative Darstellung erleichtern Fachleuten die Fallbearbeitung. Das Werk gliedert sich in verschiedene Teile, wobei der erste sich mit internationaler Zuständigkeit und anwendbarem Recht im Erkenntnisverfahren beschäftigt.

      Internationales und Europäisches Familienrecht
    • J. von Staudingers

      Artikel 7, 9-12, 47 EGBGB

      Umfassend und auf dem neuesten Stand bietet die Neubearbeitung 2007 eine ubersichtliche Darstellung des Internationalen Privatrechts der Personen (Art. 7-10 EGBGB). Dabei ist auch der neue Art. 47 EGBGB, der das Namensrecht regeln wird, erstmals kommentiert. - Fur die allgemeine Rechtsgeschaftslehre im Internationalen Privatrecht (Art. 11, 12 EGBGB) stellt die Neubearbeitung wieder die grundsatzlichen Aussagen uber den Anwendungsbereich des Wirkungsstatuts auf.

      J. von Staudingers