Burkhart Kienast Libri






Das altassyrische Eherecht
Eine Urkundenlehre. Unter Mitarbeit von Sabina Franke und Karl Hecker
- 253pagine
- 9 ore di lettura
Burkhart Kienast untersucht in seiner post mortem veröffentlichten Monografie ein faszinierendes Kapitel der altorientalischen Rechtsgeschichte: das altassyrische Eherecht. Im ersten Viertel des 2. Jahrtausends v. Chr. betrieben Kaufleute aus Assur einen lukrativen Karawanenhandel mit Anatolien, was oft mit längeren Abwesenheiten von der Heimatstadt verbunden war. Diese Umstände führten zu Problemen im Eheleben, insbesondere wenn ein Kaufmann zusätzlich zu seiner in Assur verbliebenen Ehefrau eine Anatolierin als Zweitfrau (amtum) heiratete, auch zeitlich begrenzt. Die ethnische Diversität spiegelt sich in den eherechtlichen Urkunden wider, die spezielle Rechtsklauseln enthalten, wie Reiseklauseln oder Regelungen zur Scheidung und zum Verbleib von Kindern bei der Rückkehr des Kaufmanns. Kienasts Werk beschreibt die Urkundenform, untersucht die Rolle der beteiligten Personen (Zeugen, Brauteltern etc.) und analysiert die in den Texten enthaltenen Klauseln. Zudem stellt er relevante Keilschrifttexte in Umschrift und kommentierter Übersetzung zusammen. Anders als in Babylonien gibt es für die altassyrische Zeit weder aus Assur noch aus Anatolien ein Gesetzbuch, sodass diese Urkunden unsere einzige Quelle zum Verständnis des Altassyrischen und des altkleinasiatischen Rechts darstellen.
Am Nordrand der Arabischen Halbinsel treten in vorchristlicher Zeit neue semitische Völkerschaften mit eigener Sprache auf: die Akkader um 3000 v. Chr., die Kana‘anäer ab ca. 2100 v. Chr., die Aramäer ab ca. 1400 v. Chr. und die Araber ab ca. 700 v. Chr. Das Südarabisch-Äthiopische, das sprachgeschichtlich ins 3. Jahrtausend v. Chr. zurückreicht, wird erst ab ca. 1000 v. Chr. bezeugt. Burkhart Kienast leitet aus diesen Tatsachen die Notwendigkeit einer historischen Betrachtung der semitischen Sprachen ab und verfolgt diesen Ansatz konsequent. Dies führt zu neuen Erkenntnissen in der Grammatik, etwa bei den aus dem Akkadischen abgeleiteten Gesetzen der Nominalbildung, die für alle semitischen Sprachen gelten, sowie bei der Deutung der verbalen „Tempora“ aus Nominalsätzen, was eine mehrfache Umgestaltung des Verbalsystems erforderlich macht. Es gibt Hinweise darauf, dass das Semitische im IV. Jahrtausend einen tiefgreifenden Wandel von einer Ergativsprache zu einer Sprache mit aktiver Verbalauffassung durchlaufen hat. Das Altsemitische (Akkadische) hat die typische semitische Sprachstruktur noch nicht erreicht; diese konnte erst nach mehreren Korrekturen, beispielsweise im Status des Nomens und im Verbalsystem, ihre endgültige Form finden.