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Bernd Josef Fehn

    Das umweltrechtliche Auflagenprinzip
    Rauschgiftschmuggelbekämpfung durch den Zollfahndungsdienst der Bundesrepublik Deutschland und europäischer Binnenmarkt
    Zollfahndungsdienstgesetz
    Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
    Finanzkontrolle Schwarzarbeit
    Infektionsrisiken von Allografts und Xenografts bei Anwendung im Mund-/Kiefer-/Gesichtsbereich?
    • Allogene und xenogene Knochenersatzmaterialien haben ihren festen Platz im ärztlichen und zahnärztlichen Mund-, Kiefer- und Gesichtsbereich. Obwohl hier kein Fall einer Infektionstransmission durch Knochenersatzmaterial bekannt ist, sind Infektionsrisiken durch Viren, Bakterien und Prionen nicht vollständig ausgeschlossen. Zu diesem Schluss gelangt der Autor nach Auswertung der Datenlage. Der Behandler muss zwar nicht über jedes noch so entfernte Risiko informieren. Wenn jedoch mit der eingriffsspezifischen, nicht völlig auszuschließenden Gefahr einer Infektionstransmission zugleich das Risiko einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Lebensführung bis hin zur Lebensgefährdung einhergeht und die Verwirklichung des Risikos für den Patienten überraschend wäre, besteht eine Aufklärungspflicht. Hintergrund ist sein verfassungsrechtlich verbrieftes Selbstbestimmungsrecht. Aufklärungsfehler können erhebliche zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen für den Behandler nach sich ziehen. Eine Stufenaufklärung, bei der vor einem persönlichen Gespräch ein Aufklärungsbogen überreicht wird, ist gerade bei der Verwendung von Knochenersatzmaterial sinnvoll. Der Verfasser unterbreitet einen Vorschlag, welche Punkte in einem solchen Aufklärungsbogen Berücksichtigung finden sollten, um die rechtlichen Risiken des Behandlers zu minimieren.

      Infektionsrisiken von Allografts und Xenografts bei Anwendung im Mund-/Kiefer-/Gesichtsbereich?
    • Genau zugeschnitten auf die praktischen Anforderungen! Am 1.8.2004 ist das neue Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz in Kraft getreten. In den nächsten Jahren werden 7.000 Mitarbeiter der Zollverwaltung zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung eingesetzt und müssen entsprechend ausgebildet sein. Der Titel ist auf die praktischen Anforderungen der Bediensteten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zugeschnitten und beinhaltet genau die Informationen, die in der täglichen Arbeit benötigt werden. Unentbehrlich für Ausbildung und praktische Tätigkeit als Schwarzarbeitsfahnder der FKS. Aus dem Inhalt: - A. Einleitung - B. Prüfungstatbestände nach § 2 SchwarzArbG - C. Prüfungsbefugnisse des Zolls nach §§ 3 ff. SchwarzArbG - D. Verfolgungstatbestände - E. Befugnisse des Zolls bei der Repression - F. Rechte des Betroffenen - G. Anhänge Ihre Vorteile: - Alle wichtigen Grundlagen inklusive wesentlicher Vorschriften für die Praxis - Checklisten - Schaubilder

      Finanzkontrolle Schwarzarbeit
    • Der Gesetzgeber hat die Bekampfung von Schwarzarbeit und damit einhergehender Steuerhinterziehung auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Der aktuelle Handkommentar geht auf die Moglichkeiten und Grenzen der Ermittlung ein (Ordnungswidrigkeiten, Zusammenarbeit in Buageldverfahren, Ermittlungsbefugnisse), erlautert die Rechte und Pflichten der Prufer (u.a. Befugnisse bei der Prufung von Personen und Geschaftsunterlagen, Unterrichtung und Zusammenarbeit der Behorden), stellt ubersichtlich die Buageld- und Strafvorschriften dar (z.B. bei Erschleichung von Sozialleistungen oder Beschaftigung von Auslandern ohne Genehmigung), befasst sich ausfuhrlich mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen (Zentrale Datenbank, Auskunft an Behorden der Zollverwaltung, an Polizeivollzugsbehorden der Lander, an Finanzbehorden und Staatsanwaltschaften) und zeigt das Verwaltungsverfahren und die Rechtswege auf. Herausgeber und Autoren vereinen in idealer Weise ihre Erfahrungen aus der Wirtschaft, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, dem Ministerium und dem Zollfahndungsdienst.

      Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
    • Zollfahndungsdienstgesetz

      • 421pagine
      • 15 ore di lettura

      Der neue Handkommentar Fehn/Wamers bietet umfassende Informationen zur Interpretation des neuen Zollfahndungsdienstgesetzes. Mit diesem Gesetz wird ein präventivrechtlicher Rahmen zur Verhütung von Straftaten geschaffen. Zudem wird der langjährigen Forderung Rechnung getragen, Zollfahndungsdienstbeamte in einem zentralen Gesetz als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft zu definieren. Darüber hinaus wird, zwanzig Jahre nach dem Volkszählungsurteil, die durch den Bundesbeauftragten für Datenschutz geforderte bereichsspezifische Datenschutzregelung eingeführt. Das Zollkriminalamt wird als Mittelbehörde mit bundesweiter Zuständigkeit zum Kopf des Zollfahndungsdienstes erhoben. Der Kommentar dient nicht nur als aktuelles Arbeitsmittel für die Zollfahndung und Zollverwaltung, sondern ist auch eine unverzichtbare Grundlage für die Strafrechtspraxis, insbesondere in der Anwaltschaft, Steuerberatung, den Gerichten, Staatsanwaltschaften sowie den Polizeien des Bundes und der Länder. Herausgeber und Autoren sind erfahrene Praktiker, die den Gesetzgebungsprozess begleitet haben und ihre langjährige Berufserfahrung einbringen: Dr. Bernd Josef Fehn, Dr. Paul Wamers, Diplom-Finanzwirt Jürgen Lenz und Rainer Minnemann.

      Zollfahndungsdienstgesetz
    • Der Europäische Binnenmarkt wird den Zollfahndungsdienst der Bundesrepublik Deutschland in Angelegenheiten der Bekämpfung der Rauschgiftschmuggelkriminalität vor erhebliche Probleme stellen. An der Strafbarkeit des innergemeinschaftlichen Verkehrs mit Suchtstoffen wird sich indes nach Wegfall der Binnengrenzen nichts ändern; die repressive Ermittlungszuständigkeit des Zollfahndungsdienstes wird erhalten bleiben. Allerdings vermögen nur eine verstärkte internationale Zusammenarbeit sowie eine verbesserte Personalausstattung des Zollfahndungsdienstes dessen Effektivität sicherzustellen. Ganz besonders wesentlich ist es zudem, das Zollkriminalinstitut als Zentrales Zollfahndungsamt in den Rang einer Bundesoberbehörde zu erheben, um einen eindeutigen Weisungsstrang zu den Zollfahndungsämtern herzustellen.

      Rauschgiftschmuggelbekämpfung durch den Zollfahndungsdienst der Bundesrepublik Deutschland und europäischer Binnenmarkt
    • Die Beifügung von Auflagen zu Genehmigungen umweltempfindlicher Vorhaben ist eines der hauptsächlichen Mittel der Verwaltung um in der Genehmigungspraxis Belange des Umweltschutzes zu sichern und durchzusetzen. Die vorliegende Arbeit will die insoweit vorhandenen verfassungsrechtlichen Grundlagen aufdecken und am Beispiel eines praktischen Falles aus dem Abgrabungsrecht die Interessenkollisionen aufzeigen, die bei der Auflagenerteilung zwischen dem Gemeinwohl und dem Individuum entstehen können. Deren Ausgleich durch das Prozessrecht ist weiterer Gegenstand der Arbeit. Stellungnahmen zur gerichtlichen Überprüfbarkeit der Auflagenpraxis sowie die Erörterung von Beweislast- und Entschädigungsfragen bilden den Abschluss der Untersuchung. Nach der Katastrophe von Tschernobyl ist das Umweltbewusstsein gemeinhin gestiegen. Die Verwaltung ist aufgerufen, im Rahmen des ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumentariums bei diesem fortdauernden Prozess gestaltend mitzuwirken. Dass sie dazu in der Lage ist, verdeutlicht die vorliegende Abhandlung, die Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum bis November 1986 berücksichtigt.

      Das umweltrechtliche Auflagenprinzip