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Bookbot

Susanne Walther

    Eigenverantwortlichkeit und strafrechtliche Zurechnung
    Vom Rechtsbruch zum Realkonflikt
    Geschichten, die das Leben schreibt
    Goldscheider Keramik
    Rudolf. Ein Leben im Schatten von Mayerling
    Keine Thränen wird man weinen ... Kaiserin Elisabeth
    • Geschichten aus dem Leben einer Frau, die in ihrer Kindheit durch Krieg und Flucht viel Schreckliches erlebt hat, aber in ihrer neuen Heimat durch viel Fleiß ein ereignisreiches erfülltes Leben führt. In diesem Buch kommen besonders die Gefühle einer Frau in einem von Verpflichtungen gefüllten Alltag beim Aufbau von Familie und einem Familienunternehmen zur Geltung. Aber auch humorvolle Phantasiegeschichten und Berichte über Urlaube mit Freunden sowie viele Geschichten über die eigene Familie.

      Geschichten, die das Leben schreibt
    • Vom Rechtsbruch zum Realkonflikt

      • 460pagine
      • 17 ore di lettura

      Das moderne Strafrecht hat die Wiedergutmachung gegenüber dem Opfer in den Hintergrund gedrängt. In der Rechtswirklichkeit vollzieht sich jedoch ein Wandel, der die Bedeutung einer sozialkonstruktiven Bewältigung von Straftaten in den Vordergrund rückt. Dazu gehört auch eine Form der Wiedergutmachung. Es bleibt umstritten, wie dieser Wandel mit den traditionellen „Zwecken“ des Strafrechts vereinbar ist. Die Autorin argumentiert, dass die Suche nach einem Gesamtkonzept bei der Definition des „Verbrechens“ und den Aufgaben der öffentlichen Kriminaljustiz beginnen muss. Sie kommt zu dem Schluss, dass der Staat Straftaten nicht nur als Rechtsbruch, sondern auch als Realkonflikt zwischen Personen verstehen und angehen sollte. Die Verantwortung für Strafe und Wiedergutmachung liegt grundsätzlich bei der öffentlichen Zentralgewalt; beides kann nicht als „Privatsache“ der Beteiligten betrachtet werden. Im zukünftigen System der Kriminalsanktionen soll neben der „Strafe“ auch eine neue Form von Hauptsanktionen in Gestalt von „Maßnahmen“ zur Wiedergutmachung für eine sozialkonstruktive Tatbewältigung bereitstehen. Diese Maßnahmen sind nicht nur auf Straftaten gegen Individuen beschränkt, sondern können auch Delikte gegen Gemeinschaftsgüter umfassen.

      Vom Rechtsbruch zum Realkonflikt