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Mit der Totalrevision des Stiftungsrechts im Jahr 2009 wurden mehrere Ziele verfolgt: die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Stiftung, die Verstärkung der Rechtssicherheit durch Klärung offener Fragen und die Beseitigung von Rechtsunsicherheiten, die durch widersprüchliche Rechtsprechung entstanden sind. Ein besonderes Augenmerk galt der Foundation Governance. Im Spannungsverhältnis zwischen dem Geheimhaltungsinteresse des Stifters und dem Kontrollbedarf der Begünstigten wurde eine vorbildliche Lösung entwickelt. Der Stifter kann die Informationsrechte der Begünstigten auf einen Kernbereich beschränken, sofern alternative Kontrollinstanzen eingerichtet werden. Diese Gestaltungsmöglichkeiten werden detailliert erläutert. Auch beim Trust sind die Begünstigtenrechte von zentraler Bedeutung, wobei dem Treugeber ein größerer Gestaltungsspielraum als dem Stifter eingeräumt wird. Neben den allgemeinen Informationsansprüchen der Begünstigten eines Trusts wird insbesondere die Stellung der Ermessensbegünstigten behandelt und die diesbezügliche Rechtsprechung kritisch hinterfragt. Diese Abhandlung beleuchtet sowohl die materiellen Ansprüche der Begünstigten von Stiftungen und Trusts als auch die damit verbundenen prozessualen Aspekte und bietet dem Leser einen umfassenden Überblick.
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Begünstigtenrechte bei der Stiftung und dem Trust mit besonderer Berücksichtigung der Informations- und Auskunftsrechte, Dominik Vedana
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- 2023
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