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Zur Dichotomie des Streitgegenstands im österreichischen Zivilprozess.

Eine Gegenüberstellung der nationalen Streitgegenstandslehre und der Kernpunkttheorie des EuZVR.

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In einem Zivilprozess vor einem österreichischen Gericht können sowohl der autonome Streitgegenstandsbegriff des Europäischen Zivilverfahrensrechts als auch der nationale gleichzeitig anwendbar sein. Die Arbeit analysiert die Gemeinsamkeiten und Unterschiede dieser beiden Konzepte. Besonders kritisch wird der vom EuGH in der Rechtssache Gothaer Allgemeine Versicherung/Samskip postulierte unionsautonome Rechtskraftbegriff betrachtet. Die Kernaufgabe des Streitgegenstands im Zivilprozess liegt in der Rationalisierungs- und Effizienzfunktion. Es wird untersucht, inwieweit der praktizierte Streitgegenstand zur Zielerreichung beiträgt. Nationale Streitgegenstandstheorien divergieren im Sachverhaltselement, wobei die Lebenssachverhalts-Abgrenzung als „state of the art“ gilt. Faschings Theorie des „rechtserzeugenden Sachverhalts“ mangelt es an ausreichender (prozessualer) Autonomie. Keine Theorie ist jedoch in allen Verfahrensstadien konsistent. Die Kernpunkttheorie dient ausschließlich der Verfahrenskoordinierung und kann derzeit nicht als „echte“ Streitgegenstandstheorie qualifiziert werden. Der unionsautonome Rechtskraftbegriff des EuGH in der Rechtssache Gothaer Allgemeine Versicherung/Samskip trägt kaum zur europäischen Streitgegenstandsdogmatik bei. Die Arbeit umfasst eine Einleitung, eine Analyse des Streitgegenstands im nationalen Zivilprozessrecht, eine Untersuchung des Streitgegenstandsbegriffs im EuZVR sowie eine Zusammenf

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Zur Dichotomie des Streitgegenstands im österreichischen Zivilprozess., Friedrich Jan Kieweler

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2021
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