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Gläubigerprätendentenstreit und Schuldnerschutz bei der Abtretung einer titulierten Forderung.

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Der Streit (vermeintlicher) Gläubiger um »die« vollstreckbare Ausfertigung ist in der ZPO nicht geregelt. Nach Beantwortung der Frage, wie sich die Vollstreckung durch einen (vermeintlichen) Gläubiger bei Geltung des abtretungsrechtlichen Schuldnerschutzes auf die materielle Rechtslage auswirkt, werden abhängig davon, ob bereits eine vollstreckbare Ausfertigung existiert und unter besonderer Berücksichtigung des § 733 ZPO die (verfahrensrechtlichen) Optionen des Gläubigers beleuchtet. Der Streit mehrerer (vermeintlicher) Gläubiger um »die« vollstreckbare Ausfertigung ist in der ZPO nicht geregelt. Er hat indes nicht nur eine verfahrensrechtliche, sondern insbesondere auch eine materiell-rechtliche Komponente. Die Arbeit untersucht daher, wie sich die Zwangsvollstreckung durch einen (vermeintlichen) Gläubiger unter Berücksichtigung des abtretungsrechtlichen Schuldnerschutzes auf die materielle Rechtslage auswirkt. Ausgehend davon wird sodann die Frage beantwortet, welche (verfahrensrechtlichen) Optionen dem Gläubiger im Falle eines Konflikts zur Verfügung stehen. Dabei wird danach differenziert, ob bereits eine vollstreckbare Ausfertigung existiert oder nicht. Schließlich findet eine umfassende Auseinandersetzung mit der Vorschrift des § 733 ZPO statt, da der (praktische) Konflikt insbesondere dadurch entsteht, dass es nach überwiegender Ansicht grundsätzlich nur eine vollstreckbare Ausfertigung geben darf. Inhaltsverzeichnis A. Einleitung B. Keine Regelung des Gläubigerprätendentenstreits in der ZPO C. Erhebung einer weiteren Leistungsklage gegen den Schuldner Motivation des Rechtsnachfolgers und Auswirkungen auf den Schuldner Erstreckung der materiellen Rechtskraft der Ursprungsentscheidung Wirkungen der materiellen Rechtskraft Erneute Klage trotz materieller Rechtskraft D. Zwangsvollstreckung und ihre Auswirkungen auf die materielle Rechtslage Problemstellung Erlöschen der titulierten Forderung durch Zwangsvollstreckung Abtretungsrechtlicher Schuldnerschutz Rückforderung durch den Schuldner E. Situation bei nicht abgeschlossener oder noch ausstehender Zwangsvollstreckung Situation, wenn noch keine vollstreckbare Ausfertigung erteilt wurde Situation, wenn bereits eine vollstreckbare Ausfertigung existiert F. Zusammenfassung Ausgangssituation Abhängigkeit der Zwangsvollstreckung von der materiellen Rechtslage Erlangung einer vollstreckbaren Ausfertigung für die Zwangsvollstreckung Fazit G. Reformüberlegungen Ausgangssituation Mögliche Ansatzpunkte Ergebnis Literaturverzeichnis Rechtsprechungs- und Sachwortverzeichnis

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Gläubigerprätendentenstreit und Schuldnerschutz bei der Abtretung einer titulierten Forderung., Daniel Kohler

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2020
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(In brossura)
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