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David Kuch

    Synthese und Charakterisierung neuartiger Inhibitoren für die humane DNA Methyltransferase DNMT1
    Die Autorität des Rechts
    Freiheitsentziehung
    • Freiheitsentziehung

      Eine Reinterpretation der Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2, 104 GG) unter besonderer Berücksichtigung präventiver Haft- und Unterbringungsformen

      Kaum ein Grundrecht trägt so schemenhafte Umrisse wie die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2, 104 GG). Unter Verfassungsinterpreten gilt sie bisweilen als ein „Nischengrundrecht“. Bei der Freiheitsentziehung, vor der die Garantie schützen soll, handelt es sich gleichwohl um eine hochspezifische und praxisrelevante Erscheinungsform von Staatsgewalt. In der vorliegenden Arbeit nimmt David Kuch das Nebeneinander von lückenhafter Aufarbeitung und tatsächlicher Virulenz zum Anlass für eine breit angelegte Reinterpretation der Freiheit der Person. Er führt historische Entwicklungslinien, gängige Auslegungsargumente und allgemeine Grundrechtslehren zu einer anspruchsvollen, neuartigen Lesart der Freiheit der Person zusammen. Der Ansatz trägt sodann zur Kritik zentraler Institute der Freiheitsentziehung bei. Besonders die präventiven Haft- und Unterbringungsformen (z. B. Präventivgewahrsam, Untersuchungshaft, Psychiatrieunterbringung, Sicherungsverwahrung) erweisen sich als problematisch.

      Freiheitsentziehung
    • Joseph Raz zählt zu den bedeutendsten Autoren der zeitgenössischen Rechtsphilosophie. Im deutschsprachigen Raum ist sein Werk aber kaum bekannt. David Kuch schließt mit der vorliegenden Studie diese Rezeptionslücke. Er unternimmt erstmals eine breitere Aufarbeitung von Raz' Schriften aus rechtswissenschaftlicher Perspektive. Anhand der Primärliteratur spannt er den Bogen vom Handlungsbegriff über die Normentheorie zur Theorie des Rechts als der einzigen sozialen Institution mit umfassendem Autoritätsanspruch. Ist die Entstehung genuin rechtlicher Handlungspflichten möglich? Welche Begründungslasten ergeben sich für sie? Welche Rolle spielen Sanktionen? Joseph Raz verhilft klassischen Themen zu neuer Form, indem er ältere Antwortversuche - etwa von Hart, Bentham, Kelsen und Dworkin - kritisch be- und hinterfragt. Sein Ergebnis: Das Recht nimmt sehr viel mehr Autorität für sich in Anspruch als es besitzt.

      Die Autorität des Rechts