Più di un milione di libri, a un clic di distanza!
Bookbot

Martin Josef Schermaier

    Ars boni et aequi
    Reform des Gewährleistungsrechts und europäische Rechtsangleichung
    Die Bestimmung des wesentlichen Irrtums von den Glossatoren bis zum BGB
    Iurisprudentia universalis
    Verbraucherkauf in Europa
    The position of Roman slaves
    • Slaves were property of their dominus , objects rather than persons, without rights: These are some components of our basic knowledge about Roman slavery. But Roman slavery was more diverse than we might assume from the standard wording about servile legal status. Numerous inscriptions as well as literary and legal sources reveal clear differences in the social structure of Roman slavery. There were numerous groups and professions who shared the status of being unfree while inhabiting very different worlds. The papers in this volume pose the question of whether and how legal texts reflected such social differences within the Roman servile community. Did the legal system reinscribe social differences, and if so, in what shape? Were exceptions created only in individual cases, or did the legal system generate privileges for particular groups of slaves? Did it reinforce and even promote social differentiation? All papers probe neuralgic points that are apt to challenge the homogeneous image of Roman slave law. They show that this law was a good deal more colourful than historical research has so far assumed. The authors’ primary concern is to make this legal diversity accessible to historical scholarship.

      The position of Roman slaves
    • Die Richtlinie 1999/44/EG zwingt die Mitgliedsländer erstmals zur Angleichung eines angestammten Teils ihres nationalen Privatrechts. Der Jubel über diesen „Meilenstein” auf dem Weg zur europäischen Rechtsangleichung ist angesichts der vielfältigen Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Richtlinie rasch verflogen. In manchen Ländern wurde die Richtlinie bis heute nicht umgesetzt, in den anderen erfolgte die Umsetzung uneinheitlich und mit mehr oder weniger starken Eingriffen in die traditionellen Gewährleistungsregeln. Der Band versammelt zehn Länderberichte, die den Stand der nationalen Gesetzgebung schildern. Hintergrund und Perspektive der Umsetzung erhellen weitere sieben historische, rechtspolitische und ökonomische Beiträge zuFunktion und Dogmatik der kaufrechtlichen Sachmängelhaftung. Eine ausführliche Dokumentation zum alten und neuen Gewährleistungsrecht in Europa (mit Synopsen zu zwölf europäischen Kodifikationen) rundet den Band ab. Inhaltsverzeichnis Vorwort IX Abkürzungsverzeichnis XI I. Teil: Beiträge Rechtsangleichung und Rechtswissenschaft im kaufrechtlichen Sachmängelrecht Martin Josef Schermaier, Münster 3 Diebische Sklaven, marode Balken: Von den römischen Wurzeln der Gewährleistung für Sachmängel Éva Jakab, Graz/Szeged 27 Die Gewährleistung beim Kauf im Mittelalter Eltjo Schrage, Amsterdam 55 La garanzia nella vendita in diritto comune Paolo Maria Vecchi, Roma 67 Zwingende Vorschriften der Gewährleistung für Sachmängel? Klaus Wehrt, Hamburg 111 Sachprobleme für die Umsetzung aus Genese, Inhalt und Dogmatik der Richtlinie über Verbraucherkäufe Andreas Schwartze, Innsbruck 127 Zu Sprache und Stil der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie Ein Überblick anhand der deutschen, englischen, französischen, italienischen und spanischen Fassung J. Michael Rainer, Salzburg 147 Die Umsetzung der Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie in Österreich Michael Gruber, Salzburg 153 Die Umsetzung der Kaufrechtsrichtlinie (1999/44/EG) in Belgien Probleme – Ergebnisse – PerspektivenJ ean-François Gerkens, Liège und Valérie Pirson, Namur 169 Die Umsetzung der Richtlinie über Verbraucherkäufe in Deutschland Ingo Saenger, Münster 191 Der Rechtsschutz des Verbrauchers und das kaufrechtliche Gewährleistungsrecht im spanischen Recht José Javier de los Mozos Touya, Valladolid 209 The implementation of the directive on guarantees in France Ruth Sefton-Green, Paris 225 L’attuazione della direttiva 1999/44/CE in Italia Luigi Garofalo, Padova 237 Die Umsetzung der Richtlinie 1999/44/EG in den Niederlanden A. J. B. Sirks, Frankfurt/Amsterdam 275 Überlegungen zur „autonomen“ Umsetzung der Richtlinie 1999/44/EGüber den Verbrauchsgüterkauf in der Schweiz Pascal Pichonnaz, Fribourg 287 Much ado about nothing? The Implementation of Directive 99/44/EC into English Law Geraint Howells and Christian Twigg-Flesner, Sheffield 303 II. Teil: Dokumentation Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 327 Directive 1999/44/EC of the European Parliament and of the Council 334 Directive 1999/44/CE du Parlement européen et du Conseil 340 Directiva 1999/44/CE del Parlamento Europeo y del Consejo 346 Direttiva 1999/44/CE del Parlamento Europeo e del Consiglio 352 Österreich 359 Belgien 369 Schweiz 386 Deutschland 392 Spanien 405 Frankreich 420 / Griechenland 432 Italien 445 Niederlande 465 Portugal 493 Schweden 501 Vereinigtes Königreich 517

      Verbraucherkauf in Europa
    • Theo Mayer-Maly zählt zu den großen europäischen Juristen unserer Zeit. Sein Werk ist wie bei kaum einem anderen von Vielfalt der Interessen und Ideen bestimmt, es ist in jeder Hinsicht umfassend, universell. Gleichzeitig ist es einheitlich in seiner wissenschaftlichen Ausrichtung, seiner Orientierung an der abendländischen Tradition und dabei vor allem am römischen Recht. Aus Anlaß des 70. Geburtstags von Theo Mayer-Maly widmen ihm über 60 Rechtshistoriker aus ganz Europa diese Festschrift. Die Beiträge versuchen, dem großen Bogen zu folgen, den das Werk Mayer-Malys spannt. Dabei finden alle ihren Ausgangspunkt im römischen Recht, sei es der Antike, sei es der Zeit des Gelehrten Rechts. Damit will die Festschrift nicht nur eine Referenz an die Leistungen des Jubilars sein, sondern auch ein Querschnitt durch die moderne rechtshistorische und dogmengeschichtliche Forschung.

      Iurisprudentia universalis
    • Während man in Österreich und Deutschland noch über die Reform des Gewährleistungs- und Leistungsstörungsrechts diskutiert, kündigt sich in der Vorbereitung einer einschlägigen Richtlinie ein rechtsangleichender Eingriff des europäischen Gesetzgebers an. Im Oktober 1996 wurde der Entwurf einer «Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf und -garantien» veröffentlicht. Das bot Anlaß, die nationalen Reformbestrebungen und diesen Entwurf vor dem Hintergrund jüngerer nationaler und internationaler Entwicklungen darzustellen und zu bewerten. Die in diesem Band versammelten Arbeiten gingen aus einem an der Salzburger Rechtswissenschaftlichen Fakultät im Sommersemester 1997 veranstalteten Seminar hervor. Sie zeigen, wie engagiert und kompetent Studenten in der Lage sind, sich mit rechtsvergleichenden und rechtspolitischen Fragen auseinanderzusetzen.

      Reform des Gewährleistungsrechts und europäische Rechtsangleichung
    • Der Rechtswissenschaftler Wolfgang Waldstein habilitierte 1963 bei Arnold Herdlitcka in Innsbruck und führte die Salzburger Rechtswissenschaftliche Fakultät als „Gründungsdekan“ in das erste Jahr ihres Bestehens. In seiner universitären Laufbahn gab er als Professor für Römisches Recht, als Rektor der Salzburger Universität und als Mitglied der europäischen Rektorenkonferenz zahlreiche Publikationen heraus. Zu seinem Rückzug aus dem akademischen Alltag und zu seinem 65. Geburtstag widmen ihm die Herausgeber und Mitarbeiter die Festschrift, in dem sie Themen und Fragestellungen aus Wolfgang Waldsteins Forschungsgebieten aufgreifen.

      Ars boni et aequi
    • Materia

      • 341pagine
      • 12 ore di lettura
      Materia
    • Rezeption und Rechtskulturwandel

      Europäische Rechtstraditionen in Ostasien und Russland

      Rechtskulturen sind weder trennscharfe Formationen noch folgen sie einer autopoietischen Logik. Darüber aber, wie der dynamische Kontakt und die Verflechtung mit anderen Rechtskulturen zu denken ist, ob als Dialog, Diffusion, Transplantation, Konflikt, Interaktion oder Irritation, bestehen hochkontroverse rechtswissenschaftliche Debatten. Der Band widmet sich historischen Prozessen der Rezeption Römischen Rechts und anderer europäischer Rechtskulturen in Japan, China und Russland und konturiert damit das Spannungsfeld zwischen normativer Vereinheitlichung und der Persistenz kultureller Besonderheiten.

      Rezeption und Rechtskulturwandel