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Josephine Katharina Mutzek

    Das Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung zur Krankenbehandlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung
    • 2022

      Die Reihe Recht und Medizin umfasst Monographien und ausgewählte Sammelbände aus den Gebieten Rechtswissenschaft und Medizin in deutscher und englischer Sprache. Seit ihrem ersten Erscheinen 1979 sind in der Reihe zahlreiche Studien erschienen, die sich mit Detail- und Überblicksanalysen zum Medizinrecht beschäftigen, auch unter dem Aspekt der internationalen Rechtsvergleichung. Das Recht auf Zweitmeinung wurde im Jahr 2015 erstmals in das System der GKV eingeführt, obwohl es in Deutschland seit jeher von Patient:innen beansprucht und von Krankenkassen oftmals auch bezahlt wurde. Nachdem Deutschland durch die OECD als Europameister in der Durchführung bestimmter Krankenhausbehandlungen und Operationen (z. B. Endoskopien, Kniegelenks-Endoprothesen, Angiographien) bezeichnet wurde, hatte man dabei aus gesetzgeberischer Sicht allerdings nicht die gesetzliche Legitimation der bisherigen gelebten Praxis im Sinn, sondern die gezielte Reduzierung auffällig häufig durchgeführter Eingriffe. Vor diesem Hintergrund untersucht die Autorin die Voraussetzungen des Anspruchs auf Zweitmeinung gemäß 27b SGB V und die Rechtmäßigkeit der dazugehörigen Zweitmeinungsrichtlinie des G-BA (Zm-RL) und geht darüber hinaus der Frage nach, wie die Zweitmeinung als Leistungsrecht aufgrund verfassungsrechtlicher Anforderungen an die Ausgestaltung des Leistungskatalogs der GKV zu bewerten ist. Inhaltsverzeichnis Vorwort - Abkürzungsverzeichnis - Erstes Kapitel: Der bisherige Umgang mit der Einholung einer Zweitmeinung aus den verschiedenen Perspektiven der Systembeteiligten - Zweites Kapitel: Der Inhalt des § 27b SGB V - Drittes Kapitel: Die Zweitmeinungs- Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (Zm- RL) - Viertes Kapitel: Der verfassungsrechtliche Anspruch auf Zweitmeinung - Fünftes Kapitel: Zusammenfassung und abschließende Würdigung - Literaturverzeichnis

      Das Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung zur Krankenbehandlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung