Seit der Ausarbeitung der 1. Auflage ist das SGB VIII in vielen Bereichen grundlegend geändert worden. Deshalb war eine vollständige Neubearbeitung des Kommentars für die 2. Auflage erforderlich. Leider war es Herrn Dr. Manfred Wienand wegen seiner starken Inanspruchnahme im Hauptamt nicht möglich, an dieser Ausarbeitung mitzuwirken. Dafür ist es gelungen an seiner Stelle die Herren Dr. Lothar Fischer (Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof), Horst Mann (Landeswohlfahrtsverband Hessen) und Prof. Dr. Helmut Schellhorn (Fachhochschule Frankfurt/M.) als ausgewiesene Fachleute für die Mitarbeit zu gewinnen. Der Kommentar setzt weiterhin einen Schwerpunkt in der Auslegung, Durchdringung und Systematisierung des juristischen Gehalts des Jugendhilferechts und seiner praktischen Umsetzung, ohne seinen sozialpädagogischen und jugendpolitischen Rahmen außeracht zu lassen. Den Zusammenhängen mit den übergreifenden Teilen des Sozialgesetzbuches und der Abstimmung mit dem Kommunalverfassungsrecht wird dabei eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Die Gesetzgebungsmaterialien, die Literatur sowie die Rechtsprechung sind bei der Kommentierung bis Mitte 1999 berücksichtigt worden.
Horst Mann Ordine dei libri (cronologico)
