Otto Ernst Breibeck Libri






Vergehen, die sich nicht gerichtlich verfolgen ließen (zum Beispiel Vergehen gegen das Brauchtum), wurden früher in Bayern und Tirol von einem nächtlichen Rügegericht, dem Haberfeldtreiben, geahndet






Vergehen, die sich nicht gerichtlich verfolgen ließen (zum Beispiel Vergehen gegen das Brauchtum), wurden früher in Bayern und Tirol von einem nächtlichen Rügegericht, dem Haberfeldtreiben, geahndet