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Otto Depenheuer

    Öffentlichkeit und Vertraulichkeit
    Bericht zur Lage des Eigentums
    Nomos und Ethos
    Selbstdarstellung der Politik
    Selbstbehauptung des Rechtsstaates
    Der Staat in der Flüchtlingskrise
    • Deutschland erlebt eine säkulare Flüchtlingswelle. Grundfragen des Staatsrechts werden in seltener Prägnanz aktuell: Die Staatsgrenzen stehen offen und werden von zehntausenden Menschen Woche für Woche weithin unkontrolliert passiert. Die Staatsgewalt erscheint ratlos, der Rechtsstaat verzichtet auf die Durchsetzung des geltenden Rechts, Regierung und Exekutive treffen ihre Entscheidungen am demokratisch legitimierten Gesetzgeber vorbei, staatsfinanzierte Medien üben sich in Hofberichtserstattung, das Volk wird stummer Zeuge der Erosion seiner kollektiven Identität. Was folgt, ist Verunsicherung; was droht, ist wachsende Radikalisierung; was Not tut, ist das Aufzeigen Orientierung stiftender Perspektiven. Politik und Staatsrechtslehre sind aufgefordert, verfassungsrechtliche Leitlinien, Maßstäbe und Grenzen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise zu formulieren und umzusetzen.

      Der Staat in der Flüchtlingskrise
    • Gewalt ist im freiheitlichen Ver-fassungsstaat beim Staat monopolisiert, rechtlich domestiziert und demokratisch legitimiert. Als fundamentalistischer Terror kehrt sie indes mit ursprünglicher Willkür und atavistischer Brutalität auf die politische Bühne zurück. Wie kann der freiheitliche Rechtsstaat seine Existenzform gegenüber seiner islamisch-fundamentalis-tischen Negation verteidigen? Kann sich die rechtlich gehegte Staatsgewalt gegen die barbarische Gewalt eines global agierenden terroristischen Netzwerkes behaupten, ohne ihr Ethos zu verraten? Kennt die Not des Staates kein Gebot des Rechts? Oder ist er umgekehrt an seine Rechtsordnung und deren Prin-zipien ausnahmslos gebunden mit der Folge: Fiat iustitia pereat mundus? Muss der Rechtsstaat auch den Feind als Rechtssubjekt achten? Darf er um seiner Existenz willen in letzter Konsequenz sogar unschuldige Menschen opfern? Diesen existentiellen Fragen der Rechtsstaates geht die Studie vor dem Hintergrund der aktuellen terroristischen Bedrohung durch den islamischen Fundamentalismus nach.

      Selbstbehauptung des Rechtsstaates
    • Mit Josef Isensee scheidet einer der profiliertesten Staatsrechtslehrer Deutschlands aus dem Amt des Universitätsprofessors. Sein 65. Geburtstag gibt seinen Schülern und Mitarbeitern Anlaß, ihren dankbaren Respekt für seinen fördernden und prägenden, menschlichen und wissenschaftlichen Einfluß zu bekunden. Diese Wirkung ging und geht aus von einer Persönlichkeit, deren Einzigartigkeit jedem, der ihr begegnet, unvergeßlich bleibt, bei der das gesprochene ebenso wie das geschriebene Wort gleichermaßen Ausdruck von Originalität und Individualität ihres Urhebers sind. Die in der Hommage versammelten Beiträge spiegeln die Bandbreite der wissenschaftlichen Interessen Josef Isensees ebenso wider wie die wissenschaftlich prägende Wirkung auf seine Mitarbeiter aus drei Jahrzehnten in Saarbrücken und Bonn. Die Beiträge umreißen und konkretisieren - bei aller individuellen Verschiedenheit - in der Zusammenschau den Titel „Nomos und Ethos“. Beide Begriffe markieren Leitideen in Leben und Werk von Josef Isensee: So ist Gehorsam gegenüber dem Gesetz zentrale Bedingung für das Gelingen der freiheitlich-demokratischen Staatsordnung, das Recht aber kann nicht allein normintrovertiert begriffen werden, sondern knüpft in vielfältiger Weise an Außer- und Vorrechtliches an, ist in seiner Handhabung verwiesen auf das Ethos des Rechtsanwenders.

      Nomos und Ethos
    • Die in regelmäßigen Abständen erscheinenden „Berichte zur Lage des Eigentums“ thematisieren die Problem- und Erkenntnisfelder im Umfeld des Privateigentums in all seinen relevanten Bezügen, aus allen wissenschaftlichen Forschungsrichtungen sowie in nationaler, europäischer und globaler Perspektive. Im vorliegenden ersten Bericht stehen juristische Fragestellungen im Vordergrund. Am Beginn indes steht eine eigentumstheoretische Analyse zur sozialen Funktion des Eigentums von Christoph Engel. Otto Depenheuer skizziert, analysiert und kommentiert die für das nationale Eigentumsrecht grundlegende Rechtsprechungsentwicklung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 14 GG. Thomas von Danwitz gibt einen umfassenden Überblick über den internationalen Eigentumsschutz in Europa und auf der Ebene der Welthandelsorganisation.

      Bericht zur Lage des Eigentums
    • Öffentlichkeit und Vertraulichkeit

      • 198pagine
      • 7 ore di lettura

      Öffentlichkeit ist ein zentraler Begriff zur Beschreibung der politischen Kommunikation. Sie steht in einem aufgeklärten Gemeinwesen als Chiffre für Vernunft der Argumente und Wahrheit der Entscheidungen. Die öffentliche Meinung gilt als demokratischer Maßstab politischen Handelns. In jüngster Zeit schickt Öffentlichkeit sich an, in der Form medialer (Selbst-)Darstellung und Verbreitung weite Teile auch des zuvor privaten Lebens zu erfassen. Spätestens diese Entgrenzung verweist auf den dialektischen Charakter von Öffentlichkeit, deren Angewiesenheit auf eine nicht öffentliche Sphäre: die Vertraulichkeit. Öffentlichkeit und Vertraulichkeit verweisen wechselseitig aufeinander. Vor diesem Hintergrund skizziert der Band die Konsequenzen, Chancen und Risiken der neueren Entwicklungen von Öffentlichkeit in der Kommunikationsgesellschaft. Die methodisch und thematisch unterschiedlichen Beiträge können Grundlage für eine (Re-)Konstruktion der theoretischen und praktischen Wechselbeziehungen zwischen Öffentlichkeit und Vertraulichkeit bieten und dadurch deren Bedeutung als zivilisatorische Errungenschaft verdeutlichen.

      Öffentlichkeit und Vertraulichkeit
    • Anläßlich des 50jährigen Bestehens des Grundgesetzes und der Bundesrepublik Deutschland fand unter Federführung des Bundesministeriums des Innern vom 6. bis 8. Mai 1999 im Bonner Wasserwerk ein Verfassungskongreß in Form eines staatsrechtlichen Symposiums statt. Die Schirmherrschaft hatte der Bundespräsident übernommen. Der Schwerpunkt des Kongresses lag in der Konzentration auf verfassungshistorische und verfassungspolitische Fragestellungen: Herkunft, Bewährung und Bewahrung des Grundgesetzes in der Zukunft - Zukunftsfestigkeit und Zukunftsfähigkeit. An dem Kongreß nahmen Verfassungsrechtler, Politologen, Historiker, Ökonomen und Parlamentarier, Bundesratsmitglieder, Landespolitiker sowie zahlreiche Vertreter der Richterschaft teil. Die Thematik der Veranstaltung wurde in Vorträgen, Referaten, Podiumsbeiträgen und Diskussionen mit dem Fachpublikum intensiv erörtert und fand auch in der Berichterstattung der Medien vielfache Bedeutung.

      Bewährung und Herausforderung - die Verfassung vor der Zukunft