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Römische Rechtsgeschichte

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Joseph Georg Wolf hat das Manuskript des zweiten Bandes der Römischen Rechtsgeschichte von Franz Wieacker erfolgreich zur Publikationsreife gebracht. Damit wird der vollständige Haupttext, ein Teil des wissenschaftlichen Apparats und eine aktualisierte Bibliographie eines grundlegenden Werkes zur Römischen Rechtsgeschichte veröffentlicht. Nach dem Tod von Wieacker im Jahr 1994 war lange ungewiss, ob das Manuskript je in Buchform erscheinen würde, da zahlreiche editorische Probleme auftraten. Durch jahrelange Rekonstruktionsarbeit gelang es Wolf, den vollständigen Haupttext sowie die wissenschaftlichen Annotationen zu den ersten sieben Paragraphen zu transkribieren. In Absprache mit dem Verlag wurde entschieden, die Anmerkungen über diese sieben Paragraphen hinaus nicht zu erweitern, um die Besonderheiten von Wieackers wissenschaftlicher Durchdringung der Quellen und der Sekundärliteratur nicht zu verfälschen. Stattdessen wurde dem Werk eine umfassende, von Ulrich Manthe und Marius Bolten erarbeitete Bibliographie beigefügt, die der Gliederung Wieackers folgt. Dieses Werk stellt somit einen bedeutenden Beitrag zur Römischen Rechtsgeschichte dar und würdigt das Erbe eines der wichtigsten Rechtshistoriker des 20. Jahrhunderts.

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Römische Rechtsgeschichte, Franz Wieacker

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2023
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