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Haftung für Links

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  • 218pagine
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Die Arbeit behandelt mit der rechtlichen Untersuchung von Hyperlinks eine wichtige Frage auf dem Gebiet des Internetrechts, die sich auf alle Rechtsgebiete erstreckt. Beleuchtet werden insbesondere das Straf- und das Zivilrecht einschließlich des gesamten Immaterialgüterrechts sowie des Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrechts. Der im Internet gebräuchliche Verweis mittels eines Hyperlinks auf fremde Inhalte ist eine der gängigen Technologien im Internet, ohne den die Kommunikation im Internet kaum vorstellbar wäre. Daher ist die Frage der Verantwortlichkeit für Inhalte, auf die durch einen Link verwiesen wird, von enormer praktischer Tragweite. Auch in wissenschaftlicher und dogmatischer Hinsicht wirft die Linksetzung im Internet interessante Fragestellungen auf. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Begründung und des Umfangs von Garanten- und Verkehrssicherungspflichten sowie der Reichweite von Kommunikationsgrundrechten.

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Haftung für Links, Katharina Schmitz

Lingua
Pubblicato
2006
Rilegatura
(In brossura)
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Titolo
Haftung für Links
Lingua
Tedesco
Editore
Peter Lang
Pubblicato
2006
Formato
In brossura
Pagine
218
ISBN10
3631544537
ISBN13
9783631544532
Serie
Descrizione
Die Arbeit behandelt mit der rechtlichen Untersuchung von Hyperlinks eine wichtige Frage auf dem Gebiet des Internetrechts, die sich auf alle Rechtsgebiete erstreckt. Beleuchtet werden insbesondere das Straf- und das Zivilrecht einschließlich des gesamten Immaterialgüterrechts sowie des Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrechts. Der im Internet gebräuchliche Verweis mittels eines Hyperlinks auf fremde Inhalte ist eine der gängigen Technologien im Internet, ohne den die Kommunikation im Internet kaum vorstellbar wäre. Daher ist die Frage der Verantwortlichkeit für Inhalte, auf die durch einen Link verwiesen wird, von enormer praktischer Tragweite. Auch in wissenschaftlicher und dogmatischer Hinsicht wirft die Linksetzung im Internet interessante Fragestellungen auf. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Begründung und des Umfangs von Garanten- und Verkehrssicherungspflichten sowie der Reichweite von Kommunikationsgrundrechten.