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Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie im Insolvenzverfahren

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  • 222pagine
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Das Insolvenzverfahren bietet eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten moderner Kommunikationssysteme. Anhand jüngerer Gesetzesreformen, wie etwa der Einführung von Insolvenzbekanntmachungen im Internet durch Reformierung des § 9 InsO, dem JKomG oder zuletzt dem EHUG, werden die sich aus dem Einsatz von Informationstechnologien im Insolvenzverfahren ergebenden Rechtsfragen de lege lata und ferenda sowie unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Erwägungen geprüft. Untersucht werden auch die Folgen der prozeduralen Verknüpfung des Insolvenz- und Zivilverfahrensrechts. Schwerpunktmäßig wird hier erörtert, ob die allgemeine Verweisungsvorschrift des § 4 InsO die Möglichkeit eröffnet, unter Anwendung der zivilprozessualen Regelung über gerichtliche Videokonferenzen (§128a ZPO) Gläubigerversammlungen im Rahmen der Insolvenz audio-visuell abzuhalten.

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Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie im Insolvenzverfahren, Jan Riebeling

Lingua
Pubblicato
2007
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(In brossura),
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Titolo
Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie im Insolvenzverfahren
Lingua
Tedesco
Editore
Peter Lang
Pubblicato
2007
Formato
In brossura
Pagine
222
ISBN10
3631548796
ISBN13
9783631548790
Serie
Descrizione
Das Insolvenzverfahren bietet eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten moderner Kommunikationssysteme. Anhand jüngerer Gesetzesreformen, wie etwa der Einführung von Insolvenzbekanntmachungen im Internet durch Reformierung des § 9 InsO, dem JKomG oder zuletzt dem EHUG, werden die sich aus dem Einsatz von Informationstechnologien im Insolvenzverfahren ergebenden Rechtsfragen de lege lata und ferenda sowie unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Erwägungen geprüft. Untersucht werden auch die Folgen der prozeduralen Verknüpfung des Insolvenz- und Zivilverfahrensrechts. Schwerpunktmäßig wird hier erörtert, ob die allgemeine Verweisungsvorschrift des § 4 InsO die Möglichkeit eröffnet, unter Anwendung der zivilprozessualen Regelung über gerichtliche Videokonferenzen (§128a ZPO) Gläubigerversammlungen im Rahmen der Insolvenz audio-visuell abzuhalten.