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Whistleblowing - Hinweisgeberschutz im Unternehmen

Rechtliche Vorgaben und praktische Umsetzung

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  • 150pagine
  • 6 ore di lettura

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Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) trat am 02.07.2023 in Kraft, und Unternehmen müssen bis Ende 2023 die neuen Vorgaben umsetzen, um Bußgelder zu vermeiden. Besonders private Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten sind gefordert, Meldestellen und Prozesse einzurichten, Kommunikationskanäle zu schaffen sowie Mitarbeiter und Führungskräfte zu informieren und zu schulen. Auch kleinere Unternehmen sollten Strategien entwickeln, um den Schutz der betroffenen Mitarbeiter – sowohl Hinweisgeber als auch Beschuldigte – zu gewährleisten und die Meldungen schnell und angemessen zu bearbeiten. Die Frist zur Umsetzung ist kurz und sollte genutzt werden, da die Existenz entsprechender Einrichtungen künftig Teil von Compliance-Prüfungen sein wird. Der Leitfaden bietet Unterstützung bei der Umsetzung des Gesetzes, erläutert die wesentlichen Inhalte, notwendige Aufgaben und Gestaltungsmöglichkeiten und stellt Checklisten sowie Maßnahmenpakete zur Einrichtung eines internen Meldesystems bereit. Diese Arbeitshilfen, die sich am Gesetzestext und ersten praktischen Erfahrungen orientieren, enthalten auch Überlegungen zur Einführung der neuen Einrichtungen, zur internen Kommunikation und zur Unternehmenskultur. Verantwortliche können so zusammen mit ihren Steuerberatern einen maßgeschneiderten Schutz für Hinweisgeber gemäß den gesetzlichen Vorgaben umsetzen.

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Whistleblowing - Hinweisgeberschutz im Unternehmen, Dr. Volker Schramm

Lingua
Pubblicato
2023
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Titolo
Whistleblowing - Hinweisgeberschutz im Unternehmen
Sottotitolo
Rechtliche Vorgaben und praktische Umsetzung
Lingua
Tedesco
Editore
DATEV eG
Pubblicato
2023
Pagine
150
ISBN10
3962760938
ISBN13
9783962760939
Serie
Descrizione
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) trat am 02.07.2023 in Kraft, und Unternehmen müssen bis Ende 2023 die neuen Vorgaben umsetzen, um Bußgelder zu vermeiden. Besonders private Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten sind gefordert, Meldestellen und Prozesse einzurichten, Kommunikationskanäle zu schaffen sowie Mitarbeiter und Führungskräfte zu informieren und zu schulen. Auch kleinere Unternehmen sollten Strategien entwickeln, um den Schutz der betroffenen Mitarbeiter – sowohl Hinweisgeber als auch Beschuldigte – zu gewährleisten und die Meldungen schnell und angemessen zu bearbeiten. Die Frist zur Umsetzung ist kurz und sollte genutzt werden, da die Existenz entsprechender Einrichtungen künftig Teil von Compliance-Prüfungen sein wird. Der Leitfaden bietet Unterstützung bei der Umsetzung des Gesetzes, erläutert die wesentlichen Inhalte, notwendige Aufgaben und Gestaltungsmöglichkeiten und stellt Checklisten sowie Maßnahmenpakete zur Einrichtung eines internen Meldesystems bereit. Diese Arbeitshilfen, die sich am Gesetzestext und ersten praktischen Erfahrungen orientieren, enthalten auch Überlegungen zur Einführung der neuen Einrichtungen, zur internen Kommunikation und zur Unternehmenskultur. Verantwortliche können so zusammen mit ihren Steuerberatern einen maßgeschneiderten Schutz für Hinweisgeber gemäß den gesetzlichen Vorgaben umsetzen.