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Nach langen Verhandlungen verabschiedete der Bayerische Landtag im März 1923 das Gesetz über die Errichtung des Wittelsbacher Ausgleichsfonds. Dieses regelt den Ausgleich zwischen dem Haus Wittelsbach und dem Freistaat Bayern, der den Rechtsanspruch des ehemaligen Königshauses auf Entschädigungen für verlorenes Hausvermögen anerkannt hatte. Beide Seiten waren daran interessiert, die wertvollen Kunstsammlungen der Wittelsbacher dauerhaft für die Öffentlichkeit zu sichern. Diese Sammlungen waren bereits vor 1918 größtenteils in staatlichen Museen ausgestellt und zählen bis heute zum Kern der Sammlungen. Der Staat schuf den Wittelsbacher Ausgleichsfonds als Stiftung des öffentlichen Rechts, um Schlösser, Kunstsammlungen, Immobilien und Kapitalvermögen zu verwalten. Zwei Stiftungszwecke wurden definiert: die dauerhafte Bewahrung der Kunstschätze für die Öffentlichkeit und die Erwirtschaftung von Erträgen zur Versorgung der Familienmitglieder. Erstmals werden die wechselhafte Geschichte der Stiftung, ihre rechtlichen Grundlagen sowie ökonomische Aspekte von der Gründung bis in die Gegenwart dargestellt. Der zweite Teil widmet sich dem Kunst- und Kulturbesitz, insbesondere den Beständen des Wittelsbacher Ausgleichsfonds in verschiedenen staatlichen Museen.
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Der Wittelsbacher Ausgleichsfonds, Markus C. Müller
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