Bookbot

Ergebnisverwendung und -teilhabe im neuen Personengesellschaftsrecht

Maggiori informazioni sul libro

Die Ergebnisteilhabe der Gesellschafter einer unternehmenstragenden Personengesellschaft weist eine besondere Brisanz auf: Zunächst stehen das Selbstfinanzierungsinteresse der Gesellschaft und das Ausschüttungsinteresse der Gesellschafter in Widerstreit. Bei der Ergebnisverteilung unter die Gesellschafter wollen diese sodann ihre jeweils geleisteten Beiträge angemessen abgegolten wissen. Beide Fragenkreise werden vom bisherigen Recht allenfalls unzureichend adressiert. Aufgrund der enormen Wirkkräfte dispositiver Vorschriften war trotz funktionierender Vertragspraxis eine Modernisierung des geschriebenen Rechts geboten. Die Arbeit untersucht, ob das MoPeG die Interessengegensätze nun in Einklang bringen und so die Schwächen des bisherigen Rechts kompensieren kann.

Acquisto del libro

Ergebnisverwendung und -teilhabe im neuen Personengesellschaftsrecht, Philipp Hartlieb

Lingua
Pubblicato
2023
product-detail.submit-box.info.binding
(In brossura)
Ti avviseremo via email non appena lo rintracceremo.

Metodi di pagamento

Titolo
Ergebnisverwendung und -teilhabe im neuen Personengesellschaftsrecht
Lingua
Tedesco
Editore
Nomos
Pubblicato
2023
Formato
In brossura
Pagine
202
ISBN10
3756005348
ISBN13
9783756005345
Serie
Descrizione
Die Ergebnisteilhabe der Gesellschafter einer unternehmenstragenden Personengesellschaft weist eine besondere Brisanz auf: Zunächst stehen das Selbstfinanzierungsinteresse der Gesellschaft und das Ausschüttungsinteresse der Gesellschafter in Widerstreit. Bei der Ergebnisverteilung unter die Gesellschafter wollen diese sodann ihre jeweils geleisteten Beiträge angemessen abgegolten wissen. Beide Fragenkreise werden vom bisherigen Recht allenfalls unzureichend adressiert. Aufgrund der enormen Wirkkräfte dispositiver Vorschriften war trotz funktionierender Vertragspraxis eine Modernisierung des geschriebenen Rechts geboten. Die Arbeit untersucht, ob das MoPeG die Interessengegensätze nun in Einklang bringen und so die Schwächen des bisherigen Rechts kompensieren kann.