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Rüstungs- und Kriegsaltlasten

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  • 268pagine
  • 10 ore di lettura

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Mit dieser Arbeit soll die bislang nicht hinreichend erarbeitete Frage nach der (Kosten-)Verantwortlichkeit für Altlasten der Rüstungsindustrien und für Bombenblindgänger (sog. Kriegsaltlasten) in praxisgerechter Art und Weise dargestellt werden. Ausgehend von den historischen Tatsachen erfolgt je nach Zeitabschnitt eine Bestimmung der polizeirechtlichen Störer und deren Rechtsnachfolger. Dabei wird die rechtliche Konstruktion des sog. «Rüstungsvierecks» (Montanschema) mit ihrer Verzahnung von öffentlich- und privatrechtlicher Verantwortlichkeit entschleiert. Eine vorrangige Haftung der Bundesrepublik als Rechtsnachfolgerin des Deutschen und Dritten Reiches scheidet dabei im Ergebnis aus. Vielmehr haften - nach Auffassung des Autors - die ehemaligen Produzenten (z. B. die WASAG) bzw. deren heutige Rechtsnachfolger (z. B. die Hüls Troisdorf AG). Bei der Beseitigung von Fundmunition sind staatsgewohnheitsrechtlich verankerte Freistellungsregeln zu beachten. Im zweiten Teil der Arbeit wird ausführlich auf die steuerliche Sanierungsproblematik eingegangen. Abhängig vom Grad der Verbesserung eines Grundstücks kann eine Dekontamination sogar zu nachträglichen Herstellungskosten beim Grund und Boden führen.

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Rüstungs- und Kriegsaltlasten, Volker M. Jorczyk

Lingua
Pubblicato
1996
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(In brossura)
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Titolo
Rüstungs- und Kriegsaltlasten
Lingua
Tedesco
Editore
Peter Lang
Pubblicato
1996
Formato
In brossura
Pagine
268
ISBN10
3631303327
ISBN13
9783631303320
Serie
Descrizione
Mit dieser Arbeit soll die bislang nicht hinreichend erarbeitete Frage nach der (Kosten-)Verantwortlichkeit für Altlasten der Rüstungsindustrien und für Bombenblindgänger (sog. Kriegsaltlasten) in praxisgerechter Art und Weise dargestellt werden. Ausgehend von den historischen Tatsachen erfolgt je nach Zeitabschnitt eine Bestimmung der polizeirechtlichen Störer und deren Rechtsnachfolger. Dabei wird die rechtliche Konstruktion des sog. «Rüstungsvierecks» (Montanschema) mit ihrer Verzahnung von öffentlich- und privatrechtlicher Verantwortlichkeit entschleiert. Eine vorrangige Haftung der Bundesrepublik als Rechtsnachfolgerin des Deutschen und Dritten Reiches scheidet dabei im Ergebnis aus. Vielmehr haften - nach Auffassung des Autors - die ehemaligen Produzenten (z. B. die WASAG) bzw. deren heutige Rechtsnachfolger (z. B. die Hüls Troisdorf AG). Bei der Beseitigung von Fundmunition sind staatsgewohnheitsrechtlich verankerte Freistellungsregeln zu beachten. Im zweiten Teil der Arbeit wird ausführlich auf die steuerliche Sanierungsproblematik eingegangen. Abhängig vom Grad der Verbesserung eines Grundstücks kann eine Dekontamination sogar zu nachträglichen Herstellungskosten beim Grund und Boden führen.