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Beneficium aetatis.

Der Tatbestand der Minderjährigenrestitution im klassischen römischen Recht.

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Der Schutz von Minderjährigen im römischen Recht basierte wesentlich auf der Wiedereinsetzung von Personen unter 25 Jahren. Die Kriterien für diesen Rechtsbehelf sind komplex, da unklar bleibt, ob das Alter allein oder eine individuelle Willensschwäche ausschlaggebend war. Die Quellen sind oft wenig aussagekräftig, legen jedoch nahe, dass der Minderjährige keine spezifische Willensschwäche nachweisen musste. Vielmehr hing der Schutz von der hypothetischen Beurteilung des Schadens ab: War der Nachteil auch einem umsichtigen Erwachsenen widerfahren, blieb er unbestraft; andernfalls konnte der Minderjährige Wiedereinsetzung fordern.

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Beneficium aetatis., Jan Dirk Harke

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Pubblicato
2024
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(In brossura)
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Titolo
Beneficium aetatis.
Sottotitolo
Der Tatbestand der Minderjährigenrestitution im klassischen römischen Recht.
Lingua
Tedesco
Pubblicato
2024
Formato
In brossura
Pagine
133
ISBN13
9783428191673
Serie
Descrizione
Der Schutz von Minderjährigen im römischen Recht basierte wesentlich auf der Wiedereinsetzung von Personen unter 25 Jahren. Die Kriterien für diesen Rechtsbehelf sind komplex, da unklar bleibt, ob das Alter allein oder eine individuelle Willensschwäche ausschlaggebend war. Die Quellen sind oft wenig aussagekräftig, legen jedoch nahe, dass der Minderjährige keine spezifische Willensschwäche nachweisen musste. Vielmehr hing der Schutz von der hypothetischen Beurteilung des Schadens ab: War der Nachteil auch einem umsichtigen Erwachsenen widerfahren, blieb er unbestraft; andernfalls konnte der Minderjährige Wiedereinsetzung fordern.