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Die Strafbarkeit des Selbstdopings

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Die Arbeit unterzieht die 2015 vollzogene Neuausrichtung der staatlichen Dopingbekampfung auf den dopenden Sportler einer eingehenden Analyse. Erstmals herausgearbeitet wird dabei u.a., dass die Einnahmeklausel des 4 Abs. 7 Nr. 2 AntiDopG als Auffangklausel fur Mangel im Kontrollsystem des Spitzensports dient und dass die Verfassungskonformitat der Testpool-Klausel des 4 Abs. 7 Nr. 2 davon abhangt, dass man sie mit der hier vertretenen Auffassung als normatives und nicht etwa als Blanketttatbestandsmerkmal einstuft. Auaerdem verzahnt die Arbeit die strafrechtsdogmatische Rechtsgutsdiskussion mit der verfassungsrechtlichen Verhaltnismaaigkeitsprufung und bezieht dabei auch die Bedeutung der Abgrenzung des Rechtsguts vom Schutzreflex ein. Sie kommt insoweit zu dem Schluss, dass die Selbstdopingdelikte verfassungskonform sind. Aus einem rechtspolitischen Blickwinkel betrachtet erscheint deren Schaffung indes eher als staatliche Symbolpolitik denn als ernsthaftes Bekenntnis gegen Doping im Spitzensport.

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Die Strafbarkeit des Selbstdopings, Carsten Kusche

Lingua
Pubblicato
2020
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(In brossura)
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Titolo
Die Strafbarkeit des Selbstdopings
Lingua
Tedesco
Pubblicato
2020
Formato
In brossura
Pagine
308
ISBN10
342815942X
ISBN13
9783428159420
Serie
Descrizione
Die Arbeit unterzieht die 2015 vollzogene Neuausrichtung der staatlichen Dopingbekampfung auf den dopenden Sportler einer eingehenden Analyse. Erstmals herausgearbeitet wird dabei u.a., dass die Einnahmeklausel des 4 Abs. 7 Nr. 2 AntiDopG als Auffangklausel fur Mangel im Kontrollsystem des Spitzensports dient und dass die Verfassungskonformitat der Testpool-Klausel des 4 Abs. 7 Nr. 2 davon abhangt, dass man sie mit der hier vertretenen Auffassung als normatives und nicht etwa als Blanketttatbestandsmerkmal einstuft. Auaerdem verzahnt die Arbeit die strafrechtsdogmatische Rechtsgutsdiskussion mit der verfassungsrechtlichen Verhaltnismaaigkeitsprufung und bezieht dabei auch die Bedeutung der Abgrenzung des Rechtsguts vom Schutzreflex ein. Sie kommt insoweit zu dem Schluss, dass die Selbstdopingdelikte verfassungskonform sind. Aus einem rechtspolitischen Blickwinkel betrachtet erscheint deren Schaffung indes eher als staatliche Symbolpolitik denn als ernsthaftes Bekenntnis gegen Doping im Spitzensport.