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Vademecum durch über 2800 termini technici. Die Bedeutung der lateinischen Sprache ist in den letzten Jahren gestiegen. Die Internationalisierung der juristischen Tätigkeit und die Bestrebungen der Rechtsvereinheitlichung führen zu einem vermehrten Bedarf an lateinischer juristischer Fachterminologie für die Verständigung zwischen Juristinnen und Juristen unterschiedlicher Sprachen und Rechtsbereiche. Auch in anderen Rechtsbereichen lassen sich immer wieder neue lateinische Begriffsbildungen beobachten. „Juristenlatein“ schafft Klarheit in der juristischen Terminologie: 2800 lateinische Fachausdrücke und Redewendungen geben Aufschluss darüber, was gemeint ist, wenn jemand „venire contra factum proprium“ handelt, aber: „nemo iudex sine actore“ bedeutet „Wo kein Kläger, da kein Richter“ und vieles mehr.
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Juristenlatein, Nikolaus Benke, Franz Steffan Meissel
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- Pubblicato
- 2002
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- (In brossura)
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