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Die Bestimmtheit der Straf- und Bußgeldvorschriften im Arzneimittelgesetz.

Untersuchung des Arzneimittelbegriffs und der Blankettverweisungen am Maßstab des Art. 103 Abs. 2 GG.

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  • 221pagine
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Die Arbeit untersucht, ob die Straf- und Bußgeldvorschriften des Arzneimittelgesetzes den Bestimmtheitsanforderungen gemäß Art. 103 Abs. 2 GG entsprechen. Im ersten Kapitel wird der Arzneimittelbegriff analysiert, um zu klären, inwieweit Bürger erkennen können, welche Produkte als Arzneimittel gelten, insbesondere im Vergleich zu Medizinprodukten und Lebensmitteln. Das zweite Kapitel beleuchtet die Sanktionsnormen des AMG und deren Verwendung von Verweisungskonstruktionen, auch bekannt als Blankettverweisungen, im Hinblick auf die verhaltensleitende und kompetenzwahrende Funktion des Bestimmtheitsgrundsatzes. Die Analyse zeigt, dass sowohl der Arzneimittelbegriff als auch viele Verweisungskonstruktionen das strafbare Verhalten nicht ausreichend klar definieren, um den Anforderungen des Art. 103 Abs. 2 GG zu genügen. Die Untersuchung gliedert sich in eine Einleitung, die den Gang der Untersuchung skizziert, und zwei Hauptkapitel: Das erste behandelt die Entwicklung und den aktuellen Stand des Arzneimittelbegriffs sowie Probleme bei der Anwendung der Kriterien des § 2 AMG. Das zweite Kapitel widmet sich der Blankettgesetzgebungstechnik des AMG und der Überprüfung der relevanten Vorschriften im Kontext der aktuellen Rechtsprechung. Die Ergebnisse und deren Auswirkungen auf die Straftatbestände des AMG werden abschließend zusammengefasst.

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Die Bestimmtheit der Straf- und Bußgeldvorschriften im Arzneimittelgesetz., Christian Markwardt

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2022
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(In brossura)
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