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Normkonkretisierende Irrelevanzschwellen umweltqualitätsrechtlicher Beeinträchtigungsverbote für schadstoffemittierende Anlagen.

Anlass, Zulässigkeit und Gestaltungskompetenz aus der Perspektive des Unionsrechts.

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Der Autor untersucht die unionsrechtskonforme Anwendung von »Irrelevanzschwellen« bei der Prüfung sekundärrechtlicher Umweltqualitätsziele als Genehmigungsmaßstab für schadstoffemittierende Anlagen. Die Rechtfertigung dieser Schwellen basiert auf der Annahme, dass die unionsrechtlichen Beeinträchtigungsverbote eine finale Struktur aufweisen, die den Mitgliedstaaten Gestaltungsspielräume lässt. Die Anwendung der Verschlechterungs- und Verbesserungsgebote des europäischen Umweltqualitätsrechts birgt aufgrund strenger Grenzwerte und hoher Vorbelastungen das Risiko irrationaler Vollzugsergebnisse. In der deutschen Rechtspraxis wird daher die Nutzung von Irrelevanzschwellen, wie Untersuchungsraumbegrenzungen und Geringfügigkeitsschwellen, diskutiert, wobei ihre Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht unklar bleibt. Der Autor analysiert, wie diese Schwellen dogmatisch im Rahmen der unionsrechtlichen Beeinträchtigungsverbote verortet und gerechtfertigt werden können. Sein Modell stützt sich auf die zentrale These, dass die Beeinträchtigungsverbote Gestaltungsspielräume für einen rationalen Vollzug ermöglichen. Eine Begleitpublikation in der Zeitschrift für Europäisches Umwelt- und Planungsrecht thematisiert die Schwierigkeiten bei der Umsetzung des europäischen Umweltqualitätsrechts und die Anerkennung von Irrelevanzschwellen bei der Anlagenzulassung.

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Normkonkretisierende Irrelevanzschwellen umweltqualitätsrechtlicher Beeinträchtigungsverbote für schadstoffemittierende Anlagen., Bernhard Linnartz

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2021
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(In brossura)
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