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Kollektivverträge im EU-Betriebsübergangsrecht

Die Aufrechterhaltung von in Kollektivverträgen vereinbarten Arbeitsbedingungen gemäß der EU-Betriebsübergangsrichtlinie 2001/23/EG

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Betriebsübergänge sind im Wirtschaftsleben weit verbreitet. Inwiefern für den Erwerber eines Betriebs Kollektivverträge gelten, hängt von Faktoren wie der Tarifbindung oder der Auslegung von Bezugnahmeklauseln ab. Die Beurteilung der Rechtslage begegnet oft Schwierigkeiten. Nachdem sich der EuGH mehrfach mit dem Fragenkomplex befasst hat, ist die Zeit für eine rechtliche Standortbestimmung gekommen. Prägend für das Kollektivvertragsrecht ist das Machtungleichgewicht im Arbeitsverhältnis. Aufbauend auf dieser Erkenntnis werden Grundfragen wie die Einordnung von Bezugnahmeklauseln, die Anwendbarkeit der EU-Grundrechtecharta auf günstiges nationales Recht, das soziale Defizit der EU-Grundlagenverträge sowie des Verbot des Rechtsmissbrauchs behandelt.

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Kollektivverträge im EU-Betriebsübergangsrecht, Ernesto Klengel

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Pubblicato
2020
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(In brossura)
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Titolo
Kollektivverträge im EU-Betriebsübergangsrecht
Sottotitolo
Die Aufrechterhaltung von in Kollektivverträgen vereinbarten Arbeitsbedingungen gemäß der EU-Betriebsübergangsrichtlinie 2001/23/EG
Lingua
Tedesco
Editore
Nomos
Pubblicato
2020
Formato
In brossura
Pagine
398
ISBN13
9783848779222
Serie
Descrizione
Betriebsübergänge sind im Wirtschaftsleben weit verbreitet. Inwiefern für den Erwerber eines Betriebs Kollektivverträge gelten, hängt von Faktoren wie der Tarifbindung oder der Auslegung von Bezugnahmeklauseln ab. Die Beurteilung der Rechtslage begegnet oft Schwierigkeiten. Nachdem sich der EuGH mehrfach mit dem Fragenkomplex befasst hat, ist die Zeit für eine rechtliche Standortbestimmung gekommen. Prägend für das Kollektivvertragsrecht ist das Machtungleichgewicht im Arbeitsverhältnis. Aufbauend auf dieser Erkenntnis werden Grundfragen wie die Einordnung von Bezugnahmeklauseln, die Anwendbarkeit der EU-Grundrechtecharta auf günstiges nationales Recht, das soziale Defizit der EU-Grundlagenverträge sowie des Verbot des Rechtsmissbrauchs behandelt.