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Grundrechtssubjektivität im staatlichen Binnenverhältnis.

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Der Diskurs um die Grundrechtsfähigkeit staatlich getragener juristischer Personen flammt in Zeiten von Atom- und Kohleausstieg erneut auf. Die Arbeit nimmt dies zum Anlass, die Argumentationslinie der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung kritisch zu würdigen. Sie plädiert bei der Auslegung des Art. 19 Abs. 3 GG für eine Neuausrichtung anhand der grundrechtstypischen Gefährdungslage, die im europäischen Mehrebenensystem Anschlussfähigkeit und Rezeptionsoffenheit gewährleistet. Das deutsche Grundgesetz billigt über die Schaltnorm des Art. 19 Abs. 3 GG auch juristischen Personen seinen Grundrechtsschutz zu. Legt man die tradierte Lesart des Bundesverfassungsgerichts zugrunde, ist eine bestimmte Gruppe der Personengesamtheiten gleichwohl prinzipiell vom Grundrechtsschutz ausgeschlossen: die juristische Person in staatlicher Trägerschaft. Eisern verteidigt Karlsruhe diese These zumindest im Ergebnis gegen all jene Widerstände, die in wiederkehrenden Abständen anhand aktueller Einzelfallentscheidungen auf die Inkonsistenzen des verfassungsgerichtlichen Begründungsweges hinweisen. Die vorliegende Untersuchung beleuchtet die einzelnen Begründungsstränge des Bundesverfassungsgerichts und legt die Widersprüche insbesondere zwischen theoretischem Fundament und tatsächlichem Ergebnis offen. Sie plädiert für eine Neuausrichtung der Auslegung des Art. 19 Abs. 3 GG am Maßstab einer europarechtlich anschlussfähigen und inhaltlich geschärften grundrechtstypischen Gefährdungslage. Inhaltsverzeichnis Einleitung Gegenstand der Untersuchung: Grundrechtssubjektivität staatlich getragener juristischer Personen unter Art. 19 Abs. 3 GG Gang der Untersuchung und Erkenntnisziel A. Status quo der Grundrechtsberechtigung staatlich getragener juristischer Personen unter Art. 19 Abs. 3 GG Auf festgefahrenen Bahnen: Kontextualisierung des Art. 19 Abs. 3 GG Ausformung des Art. 19 Abs. 3 GG in der Rechtspraxis Zwischenergebnis B. Zwischen Flexibilität und Inkonsistenz: Althergebrachte Argumentationsmuster auf dem Prüfstand Wenn die Ausnahme zur Regel wird: Einheitliche Dogmatik? Neuere Praxisfälle als Herausforderung der hergebrachten Grundsätze Zwischenergebnis C. Grundrechtsschutz im Mehrebenensystem als Perspektivenwechsel Relevante methodische Besonderheiten im Mehrebenensystem Europarechtlicher Grundrechtsschutz: Grundfreiheiten Europarechtlicher Grundrechtsschutz: Europäische Grundrechte Parenthese: Anschluss des europäischen Grundrechtsschutzes an die menschenrechtliche Ebene Internationaler Grundrechtsschutz: Europäische Menschenrechtskonvention Zwischenergebnis D. Synthese Der Wert der Konvergenz im grundrechtlichen Mehrebenensystem Gedanken zur Grundrechtstheorie Neuausrichtung der Auslegung des Art. 19 Abs. 3 GG Fallgruppenbildung Zwischenergebnis Schlussbetrachtung Zusammenfassung in Thesen Literatur- und Sachverzeichnis

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Grundrechtssubjektivität im staatlichen Binnenverhältnis., Sebastian Himmelseher

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2023
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(In brossura)
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