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Der Minderheitenschutz im Insolvenzplanverfahren.

Zwischen verfassungsrechtlicher Notwendigkeit und Sanierungsgefährdung.

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Die Arbeit behandelt den nach ESUG verkürzten Rechtsschutz von Gläubigern gegen die Bestätigung eines Insolvenzplans, insbesondere den Minderheitenschutz. Ziel der Gesetzesmodifizierung war es, die Vorhersehbarkeit des Planverfahrens zu verbessern und eine relevante Sanierungsmöglichkeit zu schaffen. Die Untersuchung überprüft den Gesetzgebungszweck unter Berücksichtigung verfassungsrechtlich geschützter Gläubigerinteressen. Das Insolvenzplanverfahren gewann seit seiner Einführung im Jahr 1999 nur langsam an Bedeutung, insbesondere aufgrund der Unvorhersehbarkeit des Verfahrensablaufs. Durch das ESUG wurde diese Unvorhersehbarkeit reduziert, um das Verfahren attraktiver zu gestalten. Die Arbeit analysiert den neu gestalteten Minderheitenschutz und prüft, ob ein Ausgleich zwischen den verfassungsrechtlich garantierten Forderungsrechten der Gläubiger und der Möglichkeit einer Unternehmenssanierung gelungen ist. Dabei wird ein verfassungsrechtlicher Mindestschutz in verfahrensrechtlicher und materieller Hinsicht ermittelt und die praktische Möglichkeit des Schutzes thematisiert. Abschließend werden konkrete Vorschläge für Gesetzesänderungen präsentiert. Die Arbeit gliedert sich in mehrere Abschnitte, die die Grundlagen, den Sinn und Zweck des Insolvenzverfahrens, das neue Insolvenzplanverfahren sowie den Minderheitenschutz und die Sanierungsgefährdung durch Blockaden behandeln.

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Der Minderheitenschutz im Insolvenzplanverfahren., Constantin Alexander Wegener

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2020
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(In brossura)
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