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Bilanzsteuerrecht - 8. Auflage

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Das Bilanzsteuerrecht hat sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert und sich dabei Stück für Stück vom Handelsrecht und von den GoB entfernt. Die Änderungen betreffen nicht nur bilanzsteuerrechtliche Einzelheiten, sondern das ganze System. Der Gesetzgeber versucht, die Besonderheiten der steuerrechtlichen Gewinnermittlung stärker zu berücksichtigen; er ist damit auf dem richtigen Weg zu einem selbstständigen Steuerbilanzrecht. Das Bilanzsteuerrecht muss den besonderen Regeln des Steuerrechts entsprechen. Funktion der Steuerbilanz (Steuerrechtsbilanz) ist die periodengerechte Ermittlung des Gewinns als Indikator der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens mit dem Ziel einer gesetzmäßigen, insbesondere gleichmäßigen Besteuerung. Das Bilanzsteuerrecht als Teil des Steuerrechts ist Eingriffsrecht und Lastenverteilungsrecht. Unter eingriffsrechtlichen Aspekten muss das Bilanzsteuerrecht den Erfordernissen der Rechtssicherheit (Tatbestandsmäßigkeit, Gesetzmäßigkeit; Art. 20 GG) genügen, unter dem Aspekt der Verteilungsgerechtigkeit muss das Bilanzsteuerrecht gewährleisten, dass die aus dem jeweiligen Gesetz resultierende Belastung Art. 3 Abs. 1 GG Rechnung trägt. Die Sicherheit und Gleichmäßigkeit der Abrechnung (Objektivierung) und deren problemlose und nachvollziehbare Durchführung (Vereinfachung) haben Vorrang vor der betriebswirtschaftlichen Richtigkeit.

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Bilanzsteuerrecht - 8. Auflage, Heinrich Weber-Grellet

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2004
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(In brossura),
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Danneggiato
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