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Durch das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) wird ab dem 1. August 2022 in Deutschland ein notarielles Online-Verfahren eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Gründung von GmbH und UG (haftungsbeschränkt) sowie alle Anmeldungen zum Genossenschafts- und Handelsregister vollständig online möglich sein. Die Beurkundungsverhandlung erfolgt über ein von der Bundesnotarkammer betriebenes Videokommunikationssystem. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf Notarinnen und Notare in Deutschland, da das Beurkundungsverfahren bisher rein analog war. Das DiRUG bringt eine der bedeutendsten Anpassungen im notariellen Berufs- und Verfahrensrecht seit vielen Jahren mit sich. Das Werk bietet einen vertieften Einblick in diese Veränderungen und erläutert die Anpassungen im Berufs- und materiellen Gesellschaftsrecht. Zudem wird der Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie berücksichtigt. Vorteile sind praxistaugliche Erläuterungen und Informationen aus erster Hand, die zeitnah nach Inkrafttreten des DiRUG bereitgestellt werden. Die Zielgruppe umfasst Notarinnen und Notare sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
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Videobeurkundung, Jens Bormann
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- 2023
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